AGB
Geltungsbereich
Vertragsgegenstand
1. Die Vertragsparteien vereinbaren die Zusammenarbeit gemäß der Vereinbarungen, die vertraglich geschlossen worden sind. Ein Arbeitsvertrag ist nicht vorgesehen.
2. Für die Abgaben der Sozialversicherung oder steuerliche Belange hat der Dienstleister selbst Sorge zu tragen und stellt den AG -Auftraggeber von eventuellen Verpflichtungen frei.
3. Es steht dem Dienstleister frei, auch für andere Dienstleiter tätig zu werden.
Zustandekommen des Vertrages
1. Das Vertragsverhältnis für die Dienstleistungen oder Sache kommt gem. BGB Werkvertrag oder notariellem Vertrag Zustande. IdR. Wird hier wie es das BGB vorgibt ein abgegebenes Angebot mit einer Auftragserteilung bestätigt und ein Vertrag dadurch zustande gebracht. Der Auftraggeber ist bis zu 4 Wochen an dem Angebot gebunden.
2. Der Gegenstand des Vertrages ist der schriflich festgehaltene Vertrag.
Vertragsdauer und Kündigung
1. Der Vertrag beginnt und endet am vereinbarten Zeitpunkt.
2. Eine ordentliche Kündigung des Vertrages ist möglich. Eine Frist von bis zu 4 Wochen zum Monatsende werden vereinbart.
3. Eine fristlose Kündigung aus wichtigem vorher nicht einsehbaren Grunde ist möglich. Ein wichtiger nicht einsehbarer Grund liegt z.B. vor, wenn der AG-Auftraggeber mit zwei fälligen, aufeinander folgenden Zahlungen im Verzug ist, wenn der AG sich trotz Frist länger als 2 Wochen nicht an vertragliche Bedingungen hält und dadurch insbesondere den AN Auftragnehmer in finanzielle Schwierigkeiten bringt, die Bauvorhaben aufgrund von Baustopps zu erheblichen Terminverzögerungen geraten, die finanzielle wirtschaftliche Herstellung des Objekts aufgrund von unzulänglichen und und unrechten Verhalten des AG in Gefahr sind.
Leistungsumfang, Vertragspartner und Ihre Pflichten
1. Die vom Dienstleister zu erbringenden Leistungen schließen idR. die aufgelisteten Aufgaben, gemäß des vom Auftraggeber erteilten Auftrag mit ein.
2. Der Dienstleister wird den Auftraggeber in zeitlich definierten Abständen über Fortschritte seiner Tätigkeit in Kenntnis setzen. Die Vertragspartner können im Vertrag einen Terminplan für die Leistungserbringung und einen geplanten Endtermin für die Beendigung von Dienstleistungen vereinbaren, sofern das vom AG und AN gewünscht ist.
3. Ist dem beauftragten Dienstleister die vertraglich geschuldete Erbringung eines Auftrags nicht möglich, so hat er den Auftraggeber unverzüglich und innerhalb von 2 Werktagen darüber in Kenntnis zu setzen.
4. Der Dienstleister stellt die zur Leistungserbringung erforderlichen Gerätschaften und das nötige Personal zur Verfügung. Außer es wurde vertraglich etwas anderes vereinbart. Die Beteiligten sind bemüht, nach bestem Wissen und Gewissen den Vertragspartner bei der Erbringung der jeweiligen Verpflichtung durch Überlassen von Informationen, Auskünften oder Erfahrungen zu unterstützen, um einen reibungslosen und effizienten Arbeitsablauf für beide Parteien zu gewährleisten.
5. Jeder der Vertragspartner kann beim anderen Vertragspartner in schriftlicher Form Änderungen des vereinbarten Leistungsumfangs beantragen. Nach Erhalt eines Änderungsantrags wird der Empfänger prüfen, ob und zu welchen Bedingungen die Änderung durchführbar ist und dem Antragsteller die Zustimmung bzw. Ablehnung unverzüglich schriftlich mitteilen und gegebenenfalls begründen. Erfordert ein Änderungsantrag des Auftraggebers eine umfangreiche Überprüfung, kann der Überprüfungsaufwand hierfür vom Dienstleister bei vorheriger Ankündigung berechnet werden, sofern der Auftraggeber dennoch auf der Überprüfung des Änderungsantrages besteht. Ggf. werde die für eine Überprüfung und/oder eine Änderung erforderlichen vertraglichen Anpassungen der vereinbarten Bedingungen und Leistungen werden in einer Änderungsvereinbarung schriftlich festgelegt und kommen entsprechend diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen zustande.
Preise und Zahlungsbedingungen
1. Dienstleistungen werden zu dem im individuellen Vertrag aufgeführten Festpreis nach Beendigung oder bei Vereinbarung der Vergütung auf Zeit- und Materialbasis monatlich fällig und berechnet, soweit nicht im Vertrag eine andere Rechnungsstellung vereinbart ist.
2. ngegebene Schätzpreise für Dienstleistungen auf Zeit- und Materialbasis, insbesondere in Kostenvoranschlägen sind unverbindlich. Die einer Schätzung zugrundeliegenden Mengenansätze beruhen auf einer nach bestem Wissen durchgeführten Bewertung des Leistungsumfangs.
3. Die Umsatzsteuer wird mit dem zur Zeit der Leistung geltenden Umsatzsteuersatz in Rechnung gestellt.
4. Rechnungen sind bei Erhalt ohne Abzug zahlbar. Ist der Rechnungsbetrag nicht innerhalb von 30 Tagen nach dem Rechnungsdatum eingegangen, ist der Dienstleister berechtigt Verzugszinsen geltend zu machen. Die Verzugszinsen betragen 5% p.a. über dem zur Zeit der Berechnung geltenden Basiszinssatz.
Haftung
1. Der Dienstleister haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für Garantien erfolgt verschuldensunabhängig. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Dienstleister ausschließlich nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet der Dienstleister in demselben Umfang.
2. Die Regelung des vorstehenden Absatzes (7.1) erstreckt sich auf Schadensersatz neben der Leistung, den Schadensersatz statt der Leistung und den Ersatzanspruch wegen vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der Haftung wegen Mängeln, Verzugs oder Unmöglichkeit.